Fachanwalt für Verkehrsrecht
Voraussetzungen für den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ muss man neben theoretischen Kenntnissen auch besondere praktische Erfahrungen im Bereich des Verkehrsrechts nachweisen können. Diese liegen vor, wenn der Anwalt im Fachgebiet Verkehrsrecht mindestens 160 Fälle bearbeitet hat, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.
Das theoretische Wissen wird dabei in einem Fachanwaltslehrgang vermittelt.
Herr Rechtsanwalt Röthig, MM hat diese besonderen Kenntnisse in einem anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang der Hagen Law School erworben und weist die geforderten praktischen Erfahrungen vor. Ihm wurde daher der Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" verliehen.
Herr Rechtsanwalt Röthig, MM ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Master of Mediation, MM und hat diese besonderen Kenntnisse in einem anwaltsspezifischen Fachlehrgang erworben.
Herr Rechtsanwalt Röthig, MM ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Master of Mediation, MM und hat diese besonderen Kenntnisse in einem anwaltsspezifischen Fachlehrgang erworben.
Inhalte dieses Fachlehrgangs
- Verkehrsvertragsrecht
- Verkehrshaftungsrecht
- Besonderheiten der Prozessführung
- Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Sachverständigenrecht
- Versicherungsrecht
Der Fachlehrgang wurde mit drei fünfstündigen Prüfungsklausuren erfolgreich abgeschlossen.
Zudem ist jeder Rechtsanwalt, welcher den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führen darf, verpflichtet, an jährlichen fachspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen und diese bei der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Durch die Qualifizierung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht, und mit den damit besonderen erworbenen Kenntnissen, gelangt man bei allen Rechtsfragen des Mandanten zu einer prädestinierten Zielführung.