Keine Geltung der "Lückenrechtsprechung" bei Vorbeifahrt an in 2. Reihe parkendem LKW

| Verkehrsrecht

StVG § 17; StVO § 1

Die Pflicht, beim Überholen einer Kolonne im Falle einer sich auftuenden Lücke wegen des dann häufig zu gewärtigenden Querverkehrs besonders besonnen und rücksichtsvoll zu fahren und nicht auf die Einhaltung der ei- genen Vorfahrt zu vertrauen (sog. Lückenrechtsprechung), besteht nicht im Fall des bloßen Vorbeifahrens an einem in zweiter Reihe vor einer Grundstückseinfahrt stehenden Lkw.

BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - VI ZR 374/23 - OLG Nürnberg, LG Nürnberg-Fürth

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