BGB § 842, StVG § 11
Der Geschädigte kann einen adäquat kausal unfallbedingten und nach § 842 BGB, § 11 StVG zu ersetzenden Verdienstausfallschaden erleiden, wenn er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht.
BGH, Urteil vom 8. Oktober 2024 - VI ZR 250/22 - OLG Dresden, LG Chemnitz