Ersatzfähigkeit eines Verdienstausfallschadens - Vertrauen auf ärztliche AU-Bescheinigung

| Verkehrsrecht

BGB § 842, StVG § 11

Der Geschädigte kann einen adäquat kausal unfallbedingten und nach § 842 BGB, § 11 StVG zu ersetzenden Verdienstausfallschaden erleiden, wenn er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht.

BGH, Urteil vom 8. Oktober 2024 - VI ZR 250/22 - OLG Dresden, LG Chemnitz

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