ZPO § 286 C; StVO § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 4, § 4 Abs. 1 Satz 1
Ein Anscheinsbeweis, der beim Auffahrunfall für einen schuldhaften Verstoß des Hintermanns gegen § 4 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 4 oder § 1 Abs. 2 StVO spricht, kann auch dann eingreifen, wenn ein Motorradfahrer hinter einem stark abbremsenden Pkw ohne Berührung der Fahrzeuge stürzt und es nur durch Zufall nicht zu einer Kollision mit dem Vorausfahrenden kommt.
BGH, Urteil vom 3. Dezember 2024 - VI ZR 18/24 - OLG Celle, LG Verden